Krebsvorsorge
Die Durchführung Krebsvorsorge zur Früherkennung von Krebserkrankungen bei der Frau wird in Deutschland ab dem 20. vollendeten Lebensjahr jährlich einmal empfohlen und umfasst folgende Untersuchungen:
- Scheideneingangs- oder Scheiden-Erkrankungen – durch Sichtkontrolle / Abtasten
- Gebärmutterhals-Erkrankungen – durch Sichtkontrolle / Krebszellabstrich / Abtasten
- Gebärmutterkörper- Erkrankung – durch Abtasten
- Eierstocks- Erkrankungen – durch Abtasten
- Enddarm- Erkrankung – durch Abtasten und Stuhltest auf Blut ab dem 50. Lebensjahr
- Brust-Erkrankungen – durch abtasten ab dem 30. Lebensjahr
Einige der häufigsten gynäkologischen Krebsarten können mit diesen Früherkennungsmethoden in Vorstadien oder im Frühstadium erkannt werden. Dabei werden die Vorgeschichte, die geschilderten Beschwerden, die bestehenden Symptome und die Ergebnisse der Untersuchungen berücksichtigt.
Diese Untersuchungen haben eine unterschiedlich gute Aussagekraft und insbesondere die Tastuntersuchung können nur einen Hinweis geben, wenn z. B. die Eierstöcke erheblich vergrößert und die Untersuchungsbedingungen günstig sind.
Unter anderem kann eine große Fülle des Verdauungstraktes oder vermehrtes Körpergewicht, festes Brustgewebe oder eine große Brust die Einschätzung erschweren. Der in der Gebärmutterhöhle entstehende Gebärmutterkörperkrebs und Brustkrebs ist den o.g. Untersuchungsmethoden in frühen Stadien nicht zugänglich, genauso wenig wie kleinere Zysten der Eierstöcke und kleinere Myome der Gebärmutter.
Ergeben die ärztliche Befragung und die geschilderten Untersuchungen keinen konkreten Krankheitsverdacht oder Hinweis, sind nach den gesetzlichen Richtlinien keine weiteren Untersuchungen vorzunehmen.
Siehe auch IGEL-Leistungen für mehr Sicherheit.